IN KÜRZE
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Im Rahmen der aktuellen Bildungsreform «Allgemeinbildung 2030» wird die schriftliche Form der Abschlussprüfung in der Allgemeinbildung weiterhin aufrechterhalten. Diese Entscheidung ist das Ergebnis intensiver Debatten und Konsultationen mit verschiedenen Bildungspartnern im Kanton Zürich und reflektiert die Verbindung zwischen Allgemeinbildung und der beruflichen Ausbildung. Die Reform hat das Ziel, den unterrichtlichen Zusammenhang zwischen Allgemeinbildung und fachlichen Inhalten zu stärken, während die Abschlussprüfungen als wichtiges Element der Leistungsbeurteilung betrachtet werden. Lehrer und Schüler können somit auf bewährte Strukturen zurückgreifen, um ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis zu stellen.

Die Reform der Allgemeinbildung 2030
Die Reform „Allgemeinbildung 2030“ zielt darauf ab, die Inhalte der allgemeinen Bildung im Rahmen der beruflichen Grundbildung an die zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes anzupassen. Durch die engere Verknüpfung von allgemeinbildendem und berufskundlichem Unterricht wird angestrebt, die Relevanz und Anwendbarkeit der erlernten Inhalte zu steigern. Besonders der Bereich „Sprache und Kommunikation“ soll gestärkt werden, um den Schülern die notwendigen Fähigkeiten für die moderne Arbeitswelt zu vermitteln. Die Einführung eines einheitlichen kantonalen Lehrplans im Kanton Zürich hat das Ziel, eine konsistente und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
Im April 2025 werden neue Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung erlassen, die ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren vorsehen. Diese setzen sich aus einer Erfahrungsnote, einer Vertiefungsarbeit und einer Schlussprüfung zusammen. Wichtig ist, dass die Abschlussprüfung sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführt werden kann. Der Kanton Zürich hat sich entschieden, die schriftliche Form der Schlussprüfung beizubehalten, was auf eine umfangreiche Konsultation verschiedener Stakeholder zurückzuführen ist, darunter Lehrkräfte und Bildungsorganisationen. Diese Entscheidung wurde als notwendig erachtet, um sicherzustellen, dass die Prüfung das vorhandene Wissen der Schüler im Bereich Allgemeinbildung adäquat abbildet und gleichzeitig eine faire Bewertung ermöglicht.

Die Reform «Allgemeinbildung 2030»
Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030» (AU 2030) wird die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung neu ausgerichtet, um sie an die zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes anzupassen. Ziel der Reform ist es, den allgemeinbildenden und den berufskundlichen Unterricht enger zu verzahnen und insbesondere den Bereich «Sprache und Kommunikation» zu stärken. Der Kanton Zürich hat daher beschlossen, einen einheitlichen kantonalen ABU-Lehrplan zu entwickeln. Diese geplanten Maßnahmen sollen nicht nur die Qualität des Unterrichts erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass die Schüler:innen gut auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet sind.
Neue Mindestvorschriften für Allgemeinbildung
Die im April 2025 veröffentlichten neuen Mindestvorschriften des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bringen ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren, das die Erfahrungsnote, die Vertiefungsarbeit sowie die Schlussprüfung beinhaltet. Jedes dieser Elemente hat ein Drittel Einfluss auf die Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens. Die Schlussprüfung kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen, wobei die Kantone die Form selbst wählen dürfen. Diese Flexibilität könnte dazu beitragen, die Prüfungen besser an die Bedürfnisse der Lernenden anzupassen.
Schriftliche Schlussprüfung im Kanton Zürich
Der Bildungsrat hat am 12. Mai 2025 beschlossen, dass die Schlussprüfung im Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung schriftlich durchgeführt wird.. Dieser Beschluss entstand nach eingehenden Konsultationen mit verschiedenen Anspruchsgruppen wie der Lehrpersonenkonferenz und dem Zürcher Verband der Lehrkräfte. Die Entscheidung, eine schriftliche Prüfung beizubehalten, wurde aufgrund pädagogischer Überlegungen getroffen. Die Unabhängigkeit der drei Teile der Prüfung sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler gezielt auf ihr Wissen in der Allgemeinbildung geprüft werden, ohne dass andere Elemente wie die Vertiefungsarbeit Einfluss darauf nehmen.
Abschlussprüfung in drei unabhängigen Teilen
Für die finale Entscheidung war die Überlegung entscheidend, dass die drei Teile der Abschlussprüfung – schriftlich, mündlich und die Vertiefungsarbeit – unabhängig voneinander bewertet werden. Eine einheitliche schriftliche Schlussprüfung, die zentral erstellt wird, gewährleistet nicht nur qualitativ hohe Standards, sondern beugt auch einem erheblichen Mehraufwand an Berufsfachschulen vor. Die Kosten und der zusätzliche Unterrichtsausfall, die durch die Einführung einer mündlichen Prüfung entstehen würden, sollten nicht unterschätzt werden. Der Bund plant, die Mindestvorschriften zur Allgemeinbildung ab Anfang 2026 zu revidieren und bis zum Schuljahr 2026/27 umzusetzen, was für weitere Diskussionen sorgen könnte

Die Reform der Allgemeinbildung 2030
Ein Blick auf die neuen Mindestvorschriften
Die Reform «Allgemeinbildung 2030» zielt darauf ab, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung an die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes anzupassen. Ein zentraler Aspekt ist die enge Verzahnung von allgemeinbildendem und berufskundlichem Unterricht. Hierbei wird auch der Bereich „Sprache und Kommunikation“ verstärkt und das Qualifikationsverfahren neu justiert. Der Kanton Zürich hat diesbezüglich einen einheitlichen Lehrplan beschlossen.
Die reformspezifischen neuen Mindestvorschriften, die im April 2025 erlassen wurden, sehen ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren vor. Dieses besteht aus der Erfahrungsnote, einer Vertiefungsarbeit und einer Schlussprüfung, welche mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Dabei haben die Kantone die Freiheit, die Art der Schlussprüfung selbst zu bestimmen.
- Erfahrungsnote: Eine kontinuierliche Bewertung der Schülerleistungen während des Unterrichts.
- Vertiefungsarbeit: Ein Projekt, wo Schüler ihr Wissen vertieft und praktisch anwenden können.
- Schlussprüfung: Überprüfung des Gesamtwissens, die entscheidend für den Abschluss ist.
- Kantonsrichtlinien: Jeder Kanton entscheidet eigenständig über die Durchführung der Prüfungen.
Die Entscheidung des Bildungsrates, die schriftliche Abschlussprüfung in der Allgemeinbildung beizubehalten, spiegelt eine pädagogische Überlegung wider: Die drei Teile der Abschlussprüfung müssen unabhängig bewertet werden können, sodass ein gemeinsames Format den Anforderungen besser gerecht wird.
Analyse der Abschlussprüfung in der Allgemeinbildung
Die Reform „Allgemeinbildung 2030“ zielt darauf ab, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung an die zukünftigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen. Durch die engere Verzahnung von allgemeinbildendem und berufskundlichem Unterricht sowie die Stärkung des Bereichs „Sprache und Kommunikation“ wird eine modernisierte und qualitativ hochwertige Ausbildung angestrebt.
Die neuen Mindestvorschriften, die im April 2025 veröffentlicht wurden, behalten ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren bei, in dem die Prüfungsnoten aus der Erfahrungsnote, der Vertiefungsarbeit und der Schlussprüfung resultieren. Die Flexibilität der Kantone, die Art der Schlussprüfung zu bestimmen, fördert eine angepasste Prüfungskultur, die auf lokal spezifische Bedürfnisse eingeht.
Im Kanton Zürich hat der Bildungsrat die schriftliche Form der Schlussprüfung im Rahmen des neuen Verfahrens beschlossen. Dieser Schritt erfolgte nach eingehenden Gesprächen mit über 20 relevanten Anspruchsgruppen aus dem Bildungsbereich und berücksichtigt somit die verschiedenen Perspektiven und Bedenken. Die Unabhängigkeit der drei Teile der Abschlussprüfung stellt sicher, dass die schriftliche Prüfung das Wissen im Bereich Allgemeinbildung umfassend abdeckt, ohne dass der Fokus auf die Vertiefungsarbeit gelegt wird.
Es ist entscheidend, dass die schriftsächliche Prüfung in der Allgemeinbildung erhalten bleibt, da sie Schülern eine standardisierte und objektive Bewertungsmöglichkeit bietet. Eine mögliche Abschaffung dieser Prüfungsform hätte erhebliche Auswirkungen auf die Unterrichtsstruktur und den Lernprozess, was zu einem Anstieg des Mehraufwands an den Berufsfachschulen führen könnte.
Insgesamt ist die aufkommende Diskussion über die Allgemeinbildung und die Prüfungsformen ein zentraler Punkt für die Weiterentwicklung der Berufsbildung in der Schweiz. Die Beständigkeit der schriftlichen Abschlussprüfung in der Allgemeinbildung unterstreicht die Notwendigkeit, die Qualität der Bildung zu sichern und einen leistungsorientierten Ansatz beizubehalten.

Die Reform „Allgemeinbildung 2030“ zielt darauf ab, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung an die zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes anzupassen. Mit den neuen Mindestvorschriften, die im April 2025 in Kraft treten, wird die Integrität und die Struktur des Qualifikationsverfahrens gewahrt. Die Entscheidung der Bildungsbehörden im Kanton Zürich, die schriftliche Schlussprüfung beizubehalten, hebt die Bedeutung der schriftlichen Prüfung hervor, die als geeignet erachtet wird, um die Qualifikationen der Lernenden fair zu bewerten.
Dieser Beschluss wurde unter Berücksichtigung der Ansichten verschiedener Stakeholder getroffen, die einheitliche Standards fordern. Die Unabhängigkeit der drei Teile der Abschlussprüfung stellt sicher, dass die Leistungsbeurteilung auf einer soliden Grundlage fußt. Zudem soll die Ablehnung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung den administrativen Aufwand reduzieren, was sowohl den Lehrenden als auch den Lernenden zugutekommt.
Die Beibehaltung der schriftlichen Prüfung in der Allgemeinbildung wirft jedoch Fragen zur Relevanz und zur Gleichwertigkeit von Prüfungen in einer sich schnell verändernden Bildungslandschaft auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Reform auf die zukünftige Ausbildung und die Kompetenzen der Schüler auswirken wird.