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Digitale Gesundheitsakte: Die elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurden neue Rahmenbedingungen für die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen. Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine ePA, es sei denn, sie widersprechen. Diese Opt-out-Regelung führt zu einer flächendeckenderen Nutzung der ePA in Krankenhäusern, wo jedoch rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen auftreten können.
Um die Einführung der ePA in Krankenhäusern zu erleichtern, hat die DKG aktualisierte Umsetzungshinweise erarbeitet. Diese bestehen aus einem rechtlichen Teil, der die Pflichten, Rechte und Befugnisse der Krankenhäuser beschreibt, sowie einem prozessual-technischen Teil, der grundlegende Funktionen, Integrationsanforderungen und Nutzungshinweise der ePA umfasst. Die Hinweise sind als Empfehlungen gedacht und werden laufend aktualisiert, um offene Fragen zu klären und Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Digitale Gesundheitsakte: Die elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digenralen Transformation im Gesundheitswesen. In diesem Artikel werfen wir einen umfassenden Blick auf die ePA, ihre rechtlichen Grundlagen, die Funktionsweise sowie die Herausforderungen, die mit ihrer Einführung verbunden sind. Ab Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Entwicklung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich und erfordert bedeutende Veränderungen in den bestehenden Prozessen der Krankenhäuser.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Dokumentationsinstrument, das Patientendaten in einem sicheren und strukturierten Format speichert. Sie ermöglicht es Patientinnen und Patienten, ihre medizinischen Informationen zentral zu speichern, zu verwalten und zu teilen. Dies umfasst unter anderem Behandlungsberichte, Befunde, Diagnosen und Medikationspläne. Das Ziel der ePA ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu steigern und die Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern zu verbessern.
Rechtliche Grundlagen der ePA
Mit dem Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (DigiG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die ePA geschaffen. Dieses Gesetz legt fest, dass alle gesetzlich Versicherten ab 2025 eine ePA erhalten, sofern sie nicht widersprechen. Der rechtliche Teil der Umsetzungshinweise enthält grundlegende Informationen zu den Rechten und Pflichten der Krankenhäuser hinsichtlich der ePA. Dazu gehören unter anderem die Unterstützungs- und Informationspflichten, die Befugnisse zur Datenverarbeitung sowie die Rechte der Patienten.
Funktionsweise der ePA
Die ePA bietet eine Reihe wichtiger Funktionen, die den Alltag von Patientinnen und Patienten sowie von Gesundheitsdienstleistern erleichtern sollen. Eine zentrale Funktion ist die Möglichkeit, medizinische Daten in Echtzeit zu aktualisieren und abzurufen. Diese Daten sind durch moderne Datenschutzmaßnahmen geschützt, um die Vertraulichkeit der Patientendaten zu gewährleisten. Zudem ermöglicht die ePA den Austausch von Informationen zwischen behandelnden Ärzten, Apothekern und anderen medizinischen Fachkräften, ohne dass die Patienten ihre Unterlagen physisch übergeben müssen.
Integration der ePA in bestehende Systeme
Für die erfolgreiche Umsetzung der ePA ist es entscheidend, dass sie in die bestehenden Primärsysteme der Krankenhäuser integriert wird. Hierbei entstehen zahlreiche technische Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen. Die notwendigen technischen Komponenten und Architekturen müssen so gestaltet sein, dass sie die nahtlose Kommunikation zwischen der ePA und den IT-Systemen der Gesundheitsdienstleister unterstützen. Empfehlungen zur prozessual-technischen Integration der ePA sind in den Umsetzungshinweisen detailliert beschrieben.
Herausforderungen bei der Einführung der ePA
Die Implementierung der ePA ist nicht ohne Herausforderungen. Krankenhäuser müssen ihre Prozesse in verschiedenen Bereichen anpassen, insbesondere bei der Patientenaufnahme und der Entlassung. Dies erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch eine Schulung des Personals und die Anpassung interner Abläufe, um die Nutzung der ePA zu erleichtern. Diese prozessualen Veränderungen sind essenziell für eine erfolgreiche Integration und Akzeptanz der ePA im Krankenhausalltag.
Rolle der Krankenhäuser bei der Umsetzung
Die Krankenhäuser spielen eine entscheidende Rolle bei der Einführung der ePA und sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Sie müssen ihre Mitarbeiter entsprechend schulen, um die Prozessänderungen zu bewältigen. In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern, den Mitgliedsverbänden und der Geschäftsstelle der DKG von großer Bedeutung. Durch den Austausch von Erfahrungen und Best Practices kann die Implementierung der ePA optimiert werden.
Aktualisierung der Umsetzungshinweise
Da es weiterhin offene Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der ePA gibt, werden die Umsetzungshinweise regelmäßig aktualisiert. Diese Hinweise verstehen sich als Empfehlungen und haben keinen normativen Charakter. Die aktuellsten Fassungen sowie ergänzende Materialien sind auf den entsprechenden Webseiten der DKG und anderer beteiligter Institutionen zu finden.
Ausblick auf die Zukunft der ePA
Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist Teil eines umfassenden Wandels im Gesundheitswesen, der darauf abzielt, die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die Herausforderungen, die mit der Umsetzung verbunden sind, erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Langfristig gesehen wird die ePA eine wichtige Rolle spielen, um den Patientinnen und Patienten einen besseren Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu ermöglichen und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Behandlern zu fördern.
Weitere Informationen zur digitalen Transformation im Gesundheitsbereich sowie zur ePA finden Sie unter folgenden Links:
Digitale Transformation im Gesundheitsbereich,
FAQs zur ePA,
Überblick zur ePA,
Technologie und Gesundheitsversorgung,
Robuste Gesundheitssysteme,
Innovationen der Gesundheitsreform,
ePA für alle,
Digitale Angebote zur ePA,
Telematikinfrastruktur der ePA,
ChatGPT und Gesundheitsdaten.

Digitale Gesundheitsakte: Die elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick
Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung dar. Ab Januar 2025 werden alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine ePA erhalten. Dieses Opt-out-Prinzip hat das Potenzial, die Nutzung der ePA erheblich zu steigern, da Patienten aktiv widersprechen müssen, um keine Akte zu erhalten.
Die Einführung der ePA ist jedoch nicht ohne Herausforderungen. Krankenhäuser stehen vor rechtlichen, technischen und organisatorischen Hürden, die eine Anpassung ihrer internen Prozesse zwingend erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere die Kernprozesse der Patientenaufnahme und -entlassung, welche neu gestaltet werden müssen.
Um diesen Übergang zu erleichtern, haben die Verantwortlichen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Zusammenarbeit mit Experten umfassende Umsetzungshinweise erstellt. Diese sind in zwei wesentliche Teile gegliedert: Ein rechtlicher Abschnitt, der die Pflichten und Rechte der Krankenhäuser sowie die Informationspflichten und Datenverarbeitungsbefugnisse beleuchtet, und ein prozessual-technischer Teil, der die notwendigen Funktionen der ePA mit Anforderungen an deren technische Integration beschreibt.
Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzungshinweise sind auch die technischen Komponenten und Architekturen, die für die reibungslose Nutzung der ePA in den Krankenhausabläufen erforderlich sind. Die Empfehlungen sind nicht normativ, was bedeutet, dass sie flexibel angewendet und an spezifische Gegebenheiten angepasst werden können.
Es ist anzumerken, dass trotz der klaren Struktur der Umsetzungshinweise weiterhin Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung der ePA bestehen. Die kollektive Bereitschaft zur Anpassung und Weiterentwicklung wird entscheidend dafür sein, wie effektiv die ePA in Zukunft in den Kliniken eingesetzt werden kann. Regelmäßige Aktualisierungen der Hinweise sind in Planung, um auf gesetzliche Entwicklungen und technische Neuerungen zu reagieren.
