GFF: Pauschales Musikverbot in Parks verletzt Grundrechte

IN KÜRZE

  • Pauschales Verbot für Musik in Freiburger Parks zwischen 23 und 6 Uhr
  • Beschwerden von Anwohner*innen führen zu dieser Regelung
  • GFF und Arbeitskreis kritischer Jurist*innen klagen gegen das Verbot
  • Gericht verweigert einen Eilantrag zur Aufhebung des Verbots
  • Verbot verletzt mehrere Grundrechte, siehe Kunstfreiheit und Informationsfreiheit
  • Umgehung des Polizeirechts durch neue Satzung der Stadt
  • Besondere Benachteiligung von jungen Menschen, die öffentliche Räume nutzen
  • Petition mit über 3000 Unterschriften gegen das Verbot

Die GFF (Gesellschaft für Freie Freiheit) setzt sich gegen das
pauschale Musikverbot in Freiburger Parks zur Wehr, das zwischen
23 und 6 Uhr das Abspielen von Musik verbietet. Dieses Verbot, das
ohne Differenzierung der Lautstärke oder der Nähe zu Wohnhäusern erlassen wurde, stellt
eine unzulässige Einschränkung von Grundrechten dar. Zusammen mit
einem breiten lokalen Bündnis und dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen
hat die GFF vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen
Eilantrag gestellt. Das Gericht wies den Antrag zwar ab, aber die
GFF prüft nun weitere Schritte, um sicherzustellen, dass in Zukunft die
hohen Anforderungen für Grundrechtseinschränkungen im öffentlichen Raum
gerichtlich bestätigt werden.

Einführung

Das pauschale Musikverbot in den öffentlichen Parks von Freiburg wurde von der Stadtverwaltung erlassen, um Beschwerden von Anwohner*innen entgegenzukommen. Doch dieses Verbot, das musikliebende Menschen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in ihrer Freiheit einschränkt, steht im Widerspruch zu fundamentalen Grundrechten. Die Gesellschaft für Freiheit (GFF) und der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) haben rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit dieses Verbots anzufechten. Im Folgenden wird die Problematik rund um dieses Verbot und seine Auswirkungen auf die Grundrechte analysiert.

Das Verbot im Detail

Im Mai 2023 hat die Stadt Freiburg eine Satzung erlassen, die das Abspielen von Musik in öffentlichen Parks während der Nachtstunden verbietet. Diese Regelung betrifft sowohl das Abspielen über Lautsprecher als auch das Musizieren mit Instrumenten. Ein entscheidender Punkt ist, dass das Verbot unabhängig von der Lautstärke und der Nähe zu Wohngebieten gilt. Somit werden keine differenzierten Lösungen gesucht, um sowohl den Anwohner*innen als auch den Musikliebhaber*innen Rechnung zu tragen.

Rechtswidrigkeit des Verbots

Das Musikverbot in den Freiburger Parks ist nicht nur übertrieben, sondern auch rechtlich fragwürdig. Nach dem Polizeirecht dürfen solche Verbote lediglich ausgesprochen werden, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit vorliegt (§ 17 Abs. 1 PolG in Verbindung mit § 1 PolG). Die Stadt Freiburg selbst hat jedoch eingeräumt, dass diese Gefahr nicht bei allen Parkanlagen besteht. Dies verstärkt die Argumentation der GFF, dass die Stadt mit ihrer Satzung die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem unverhältnismäßigen Rahmen ausnutzt.

Umwidmung der Parks und deren rechtliche Implikationen

Ein weiterer kritischer Aspekt ist die Umwidmung der Parks, die die Stadt Freiburg vorgenommen hat. Diese Umwidmung ermöglicht es, die Parks als öffentliche Einrichtungen zu klassifizieren (§ 10 Abs. 2 Gemeindeordnung). Durch diese Umwidmung ist es der Stadt möglich, ein Verbot zu verhängen, welches in der ursprünglichen Parknutzungsverordnung nicht vorgesehen war. Die Rechtmäßigkeit dieser Umwidmung wird jedoch von einigen rechtlichen Instanzen hinterfragt.

Fehlende Differenzierung und Verhältnismäßigkeit

Das Verbot lässt keinerlei Ausnahmen zu. Selbst in Fällen, in denen Musik in moderater Lautstärke oder in größerer Entfernung zu Wohnbebauungen gespielt wird, findet keine Differenzierung statt. Diese pauschale Regelung vernachlässigt die Möglichkeit, zunächst mildere Mittel zu ergreifen, um mögliche Störungen der Nachtruhe zu verhindern. Daher stellt dieses Verbot nicht nur eine unverhältnismäßige Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit dar, sondern verletzt zudem andere Grundrechte, die in der Verfassung verankert sind.

Wichtigkeit öffentlicher Räume für verschiedene gesellschaftliche Gruppen

Öffentliche Parks sind wichtige Orte für das gesellschaftliche Miteinander. Besonders in den letzten Jahren, vor allem während der Corona-Pandemie, haben sich Parks als Treffpunkte etabliert, die kostengünstig und für alle zugänglich sind. Anders als in Restaurants oder Bars können Menschen hier ihre eigenen Getränke mitbringen und am sozialen Leben teilhaben, ohne finanzielle Hürden überwinden zu müssen. Das Musikverbot trifft daher besonders Jugendliche, für die öffentliche Räume oftmals die einzigen Orte sind, an denen sie sich frei entfalten können.

Beteiligung der Jugendlichen an der Entscheidungsfindung

Laut dem § 41a der Gemeindeordnung müssen Jugendliche in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden. Die Stadt Freiburg hat jedoch versäumt, diese Beteiligung durchzuführen. Der Ring politischer Jugend, ein parteiübergreifendes Bündnis, hat daraufhin eine Petition gegen das Verbot gestartet, die bereits über 3000 Unterschriften erhalten hat. Diese Initiativen zeigen, dass die Stimmen der Jugendlichen gehört werden müssen und dass sie ein Recht darauf haben, in Prozesse einbezogen zu werden, die ihr tägliches Leben betreffen.

Rechtsmittel und zukünftige Schritte

Die GFF, zusammen mit dem akj und betroffenen Studierenden, hat rechtliche Schritte eingeleitet, um das Musikverbot anzufechten. Ein Eilantrag wurde am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht, jedoch abgewiesen. Jetzt prüft die GFF weitere Schritte, um die rechtlichen Standards bezüglich der Einschränkungen von Grundrechten im öffentlichen Raum zu überprüfen und zu bestätigen. Ein Ziel dieser Klage ist es, festzustellen, dass solche grundsätzlichen Eingriffe ohne vorhergehende Gefahrenanalyse nicht rechtens sind.

Schlussfolgerung

Das Musikverbot in den Freiburger Parks wirft viele rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf. Es steht im klaren Widerspruch zu den Grundrechten, die in der deutschen Verfassung verankert sind, und stellt die Notwendigkeit in Frage, solche allgemeinen Verbote ohne differenzierte Betrachtung auszusprechen. Die Auseinandersetzung um das Verbot könnte weitreichende Folgen für die Rechte der Bürger*innen und deren Freiheit im öffentlichen Raum haben.

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T témoignages über GFF: Pauschales Musikverbot in Parks verletzt Grundrechte

David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator: „Ein pauschales nächtliches Musikverbot in Parks ist nicht nur unverhältnismäßig. Die Stadt Freiburg umgeht mit dem neuen Instrument der Benutzungssatzung auch die hohen Hürden des Polizeirechts. Dieser Kniff öffnet Verboten ohne vernünftigen Grund Tür und Tor. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben.“

Aenne Wagner, Mitglied im Arbeitskreis kritischer Jurist*innen: „Die Stadt setzt sich über die Interessen und Belange junger Menschen hinweg. Öffentliche Räume wie Parks sind oft der einzige Ort, an dem sich Jugendliche frei entfalten können. Die Regelung ignoriert, dass Jugendliche nicht dieselben Zugänge zu Bars und Clubs haben wie Erwachsene.“

Studierende aus Freiburg, die regelmäßig die Parkanlagen nutzen: „Wir achten darauf, uns weit entfernt von Wohnbebauung aufzuhalten und die Musik nach 22 Uhr auf eine moderate Lautstärke zu reduzieren. Trotzdem wird uns das Recht genommen, unsere Freizeit in den Parks zu genießen. Dieses Verbot ist übertrieben und unverhältnismäßig.“

Bürger*innen der Stadt Freiburg: „Wir verstehen die Sorgen der Anwohner*innen, aber es gibt bereits Regelungen, die Störungen der Nachtruhe verhindern. Ein pauschales Verbot ist nicht notwendig und schränkt die Freiheit aller Nutzer*innen der Parks zu stark ein.“

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