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Die Situation in Syrien bleibt angespannt, was eine essentielle Überprüfung von Reise- und Sicherheitsinformationen erfordert. Deshalb wird vor Reisen nach Syrien gewarnt, insbesondere aufgrund der erheblicher Sicherheitsrisiken. Die Deutsche Botschaft in Damaskus ist für den allgemeinen Publikumverkehr geschlossen, was die Situation für deutsche Staatsangehörige vor Ort kompliziert macht. Es ist wichtig, die aktuelle Reisewarnung sowie die Entwicklungen in der Region sorgfältig zu beobachten, um informierte Entscheidungen zu treffen.

Sicherheit – Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Die Sicherheitslage im Land ist äußerst instabil und geprägt von anhaltenden Konflikten und militärischen Auseinandersetzungen. Die Deutsche Botschaft in Damaskus bleibt für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen, was bedeutet, dass in Notfällen nur sehr eingeschränkte konsularische Hilfe möglich ist. Das Risiko von Entführungen und kriminellen Übergriffen ist hoch, insbesondere in städtischen Gebieten. Reisende sollten vorsichtig sein, da unvorhersehbare Ereignisse jederzeit eintreten können.
Mit dem Waffenruhe-Deal zwischen Israel und Iran befürchten Experten jedoch, dass es erneut zu einem Anstieg sicherheitsrelevanter Vorfälle kommen könnte. So gibt es Berichte über weiterhin aktive terroristische Gruppen, die Anschläge planen. In den Küstenregionen, wo viele Vorfälle von Entführungen und extralegalen Tötungen gemeldet wurden, besteht ein besonders hohes Risiko. Daher ist es unerlässlich, vor einer geplanten Reise nach Syrien umfassende Nachforschungen anzustellen und sich über die aktuelle Lage zu informieren.

Sicherheit – Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist geschlossen, was bedeutet, dass in akuten Notfällen deutschen Staatsangehörigen nur sehr eingeschränkte konsularische Hilfe zur Verfügung steht.
Sicherheitslage
Am 24. Juni 2025 trat eine Waffenruhe zwischen Israel und Iran in Kraft, was zu einer vorübergehenden Beruhigung der militärischen Auseinandersetzungen führte. Dennoch bleiben Reisebeschränkungen, wie Luftraumschließungen, in der Region bestehen. Eine Verschärfung der Sicherheitslage ist weiterhin möglich, insbesondere in Syrien, wo Sicherheitsvorfälle und regionale Flugverkehrsprobleme zunehmen können.
Zusätzlich sind Demonstrationen in städtischen Zentren zu erwarten, wobei das Verhalten der Sicherheitskräfte absehbar ist. Am 8. Dezember 2024 kam es zum Sturz der Regierung von Präsident Baschar al-Assad durch verschiedene oppositionelle Gruppen. Derzeit existiert eine neue Regierung, die jedoch nicht alle Teile des Landes vollständig kontrolliert. Anhaltende bewaffnete Konflikte sind in vielen Regionen, vor allem in großen Städten, an der Tagesordnung.
Die Sicherheitslage im Nordosten wird von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) dominiert, während die allgemeine Sicherheitslage im Land weiterhin instabil ist. Immer wieder werden dort Anschläge mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen verübt.
Außerdem führt Israel regelmäßig Luftschläge gegen militärische Einrichtungen in Syrien durch, mit teils schwerwiegenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Die IS bleibt im Untergrund aktiv und kann jede Region des Landes als Angriffsziel nutzen. Schuld an der hohen Gefahrenlage in Küstengebieten sind zahlreiche Entführungen und extralegale Tötungen.
Reisende sollten darauf achten, dass die Grenzübergänge in Nachbarländer, wie den Libanon, unvorhersehbar geschlossen werden können, was die Ausreise erheblich erschwert. Für weitere Informationen zum Grenzübertritt in die Türkei verweisen wir auf die entsprechenden Reisehinweise.
- Reisende, die trotz der Warnungen nach Syrien reisen müssen, sollten sich der erheblichen Risiken bewusst sein und ein professionelles Sicherheitskonzept erstellen.
- Vor der Abreise sollten umfassende Vorkehrungen mit Angehörigen getroffen werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse wie Entführungen vorbereitet zu sein.
- Seien Sie vorsichtig im Umgang mit Minen und explosiven Stoffen, die insbesondere in leerstehenden Gebäuden eine tödliche Gefahr darstellen.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Sicherheit ist äußerst volatil. Die syrische Regierung hat noch nicht die Kontrolle über das gesamte Land erlangt, und die politische Lage bleibt angespannt. Verstöße gegen die Reisewarnungen in Bezug auf Israel, die palästinensischen Gebiete , Libanon und Irak tragen zur Unsicherheit bei.
Kriminalität
Das Risiko von Gewalt und Kriminalität bleibt aufgrund der begrenzten Polizeipräsenz und unrentabler Sicherheitsstrukturen hoch. Insbesondere in der Nähe von militärischen Kontrollposten ist die Wahrscheinlichkeit von Übergriffen gestiegen, wobei Ausländer jederzeit als Entführungsziele gelten. Die persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien nicht gewährleistet werden, einschließlich Damaskus. Zu jeder Zeit sind unerwartete Handlungen der Sicherheitskräfte möglich, daher sind nächtliche Ortswechsel strikt zu vermeiden.
Natur und Klima
Syrien erfüllt die Kriterien für eine seismisch aktive Zone, was die Möglichkeit von Erdbeben erhöht. In der Küstenregion herrscht ein mediterranes Klima, während in Städten wie Damaskus und Aleppo kontinentales Klima vorherrscht, das durch trockene Sommer und kalte, teils feuchte Winter gekennzeichnet ist. Dürreperioden können im Sommer als auch Überschwemmungen im Winter auftreten.
- Informieren Sie sich über Verhaltensempfehlungen bei Erdbeben. Nützliche Informationen sind beim Deutschen GeoForschungsZentrum erhältlich.
- Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
- Halten Sie sich an Verbote und Warnungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Notdienste für Konsulate in Deutschland bleiben aktiv, während die Botschaft Beirut weiterhin ansprechbar ist.
Besondere Note: Reiseveranstaltungen in Syrien bieten keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen.
Infrastruktur/Verkehr
Sanktionen gegen airlines wie Syrian Arab Airlines und Cham Wings behindern den Erwerb von Flugtickets im gesamten EU-Raum. Die militärischen Kontrollposten in Städten und auf Hauptstraßen erhöhen das Risiko von Übergriffen.
Führerschein
Ein internationaler Führerschein ist erforderlich.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Einige Einschränkungen im Alltag sind während des Ramadan zu erwarten, einschließlich der Schließung von Restaurants tagsüber. Die islamische Kultur hat hohen Stellenwert und entsprechender Respekt ist geboten.
LGBTIQ
Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten. Dies führt zu tätlichen Angriffen und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen.
- Auf die Allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Dokumentation militärischer Einrichtungen ist streng verboten und jegliches Fotografieren könnte zur Festnahme führen. Strafmaßnahmen bei Drogenmissbrauch sind ebenfalls hart und Sanktionen hoch.
Geld/Kreditkarten
Das syrische Pfund (SYP) ist die Landeswährung. Aufgrund von Sanktionen sind Kreditkarten fast ausgeschlossen. Bargeld ist die einzige Möglichkeit und sollte bereits beim Grenzübertritt umgetauscht werden.
Einreise und Zoll
Die Überprüfung der Sicherheit – Reisewarnung ist unumgänglich.
Einreisebestimmungen können sich ändern, ohne dass vorherige Ankündigungen erfolgen. Informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen für Syrien.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit gültigen Dokumenten gestattet.
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Persönalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Änderungen im rechtlichen Status müssen stets im Blick behalten werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige müssen ein Visum beantragen und die aktuellen Regelungen unbedingt verwenden.
Die Einreise über Grenzübergänge kann unter Umständen schwierig sein.
Eine illegale Einreise kann zu hohen Strafen führen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Die Einschränkungen betreffen auch automatisch gebürtige Syrer, die nach syrischem Recht behandelt werden.
Einfuhrbestimmungen
Einzahlungen über 5.000 USD müssen deklariert werden.
Die Einfuhr elektronischer Geräte ist genau zu beachten.
Gesundheit
Impfschutz
Keine Pflichtimpfungen sind erforderlich, jedoch sind gängige Impfungen wie gegen Masern dringend empfohlen.
Malaria
Übertragungen durch Mücken sind möglich. Bei Fieber in Risikogebieten dringend einen Arzt aufsuchen.
HIV/AIDS
Schutz durch Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, ist wichtig.
Durchfallerkrankungen
Die Erhaltung der Hygiene kann viele Erkrankungen vermeiden. Achten Sie auf Trinkwasser sichere Herkunft.
Für weitere Informationen und Regelungen sollten aktuelle Gesundheitshinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes betrachtet werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung hat stark gelitten, eine private Auslandseheilstattung ist entscheidend.
Bitte beachten Sie den medizinischen Haftungsausschluss, sowie die Notwendigkeit für adäquaten Versicherungsschutz.
Weitere Angaben zu Ihrem Reiseland
Hier sind Kontaktinformation zur diplomatischen Vertretung und weitere Details zu politischen und bilateralen Beziehungen zu finden.
Besuchen Sie auch Reise- und Sicherheitshinweise für aktuelle Updates.

Sicherheit – Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Sicherheitslage
Syrien ist weiterhin von einer extrem instabilen Sicherheitslage geprägt. Die Möglichkeit von gewaltsamen Auseinandersetzungen sowie kriminellen Aktivitäten ist in vielen Regionen nach wie vor hoch. Eine Vielzahl von Gruppen ist im Land aktiv, wodurch die Gefahrenlage für Reisende noch schwerer einzuschätzen ist.
Besonders die großen Städte wie Damaskus und Aleppo sind häufig Schauplätze von kriminellen Übergriffen und Demonstrationen, bei denen das Verhalten der Sicherheitskräfte unberechenbar bleibt. Weiterhin besteht die Gefahr von Entführungen und Übergriffen. Der Einsatz unkonventioneller Sprengvorrichtungen ist in verschiedenen Teilen des Landes dokumentiert, was die Sicherheitslage zusätzlich verschärft.
- Reisende sollten stets ein professionelles Sicherheitskonzept haben, wenn sie Syrien betreten.
- Es ist ratsam, umfassende Vorkehrungen für Notfälle zu treffen, einschließlich der Hinterlegung von Vollmachten.
- Bei Reisen in konfliktreiche Regionen sollte man sich über Minensicherheit und unbekannte Risiken informieren.
- Die Einhaltung von Gesetz und Ordnung muss unter allen Umständen respektiert werden, insbesondere in Bezug auf lokale Gepflogenheiten.
Es ist unabdingbar, die vor Ort geltenden gesetze zu respektieren und auf sicherheitsrelevante Hinweise der lokalen Behörden zu achten.
Innenpolitische Lage
Die politische Gesamtlage bleibt angespannt und hat direkten Einfluss auf die Sicherheit. Die fehlende Kontrolle der Regierung über verschiedene Landesteile macht eine Reise nach Syrien besonders riskant. In Fällen von politischen Auseinandersetzungen wird eine unabsehbare Reaktion der Sicherheitskräfte erwartet, sodass die Rückkehr zu einer stabilen Ordnung in der nahen Zukunft fraglich bleibt.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Syrien ist besorgniserregend hoch, mit ständigen Berichten über Entführungen und Überfälle. Ausländer sind besonders gefährdet und können jederzeit Opfer von Verbrechen werden. Feuerwehr und Rettungsdienste sind oft überlastet und nicht in der Lage, schnell zu helfen, was die Gefahrenlage verstärkt.
- Seien Sie stets auf der Hut und meiden Sie unsichere Gebiete, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
- Nutzen Sie lokale Sicherheitsdienste, um Informationen über sicherere Routen zu erhalten.
- Achten Sie darauf, persönliche Gegenstände sicher aufzubewahren.
- Seien Sie darauf vorbereitet, sich im Notfall schnell von einem Ort zu entfernen.
Es ist entscheidend, sich regelmäßig über die aktuelle Sicherheitssituation zu informieren, um gut vorbereitet zu sein.
Sicherheit – Reisewarnung
Es wird dringend von Reisen nach Syrien abgeraten.
Die Deutsche Botschaft in Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen können deutschen Staatsangehörigen nur sehr begrenzte konsularische Dienstleistungen angeboten werden.
Sicherheitslage
Mit der Amstimmung der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 endeten militärische Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden Ländern; dennoch bestehen weiterhin Reisebeschränkungen in der Region, wie z. B. Flugverbote. Eine Verschärfung der Sicherheitslage in Syrien kann nicht ausgeschlossen werden, was Sicherheitsvorfälle sowie Störungen im regionalen Flugverkehr umfasst.
Es muss auch mit Demonstrationen in städtischen Zentren gerechnet werden, deren Verlauf mit unvorhersehbaren Reaktionen der Sicherheitskräfte verbunden sein kann.
Am 8. Dezember 2024 stürzten verschiedene oppositionelle Gruppen, einschließlich der islamistischen Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Eine neue Regierung wurde gebildet, die jedoch die Kontrolle über alle Teile des Landes nicht ausübt. Extrem gewaltsame Auseinandersetzungen dauern in mehreren Regionen des Landes an.
In den großen Städten ist die Gefahr krimineller Übergriffe (u.a. Entführungen und Überfälle) nach wie vor hoch.
Die Sicherheitslage im Nordosten des Landes, kontrolliert von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF), bleibt angespannt, obwohl eine grundsätzliche Einigung über die Integration in die Regierung besteht. Dennoch können sich die Situationen jederzeit ändern und sind weiterhin volatil.
Insbesondere im Norden und Osten sind Anschläge mit improvisierten Sprengstoffen häufig.
Israel führt regelmäßig Luftschläge gegen mutmaßliche militärische Ziele in Syrien durch, diese erfolgen teilweise tagsüber in urbanen Gebieten.
Die Terrororganisation IS ist weiterhin aktiv und kann jederzeit Anschläge überall im Land verüben. Ein schwerer Anschlag fand am Abend des 22. Juni 2025 in einer Kirche in Damaskus statt, bei dem viele Menschen starben oder verletzt wurden.
Besonders in Küstenregionen ist die Bedrohung stark erhöht, mit zahlreichen Entführungen und extralegalen Tötungen.
Es gibt nach wie vor Flucht- und Migrationsbewegungen in angrenzende Länder, wobei einige Grenzübergänge für den Personenverkehr geschlossen sind.
Die Ausreise z. B. nach Libanon kann über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen, wo es jedoch zu langen Wartezeiten kommen kann.
Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefahren bewusst und stellen Sie sicher, dass Sie über ein sorgfältig und professionell ausgearbeitetes Sicherheitskonzept verfügen.
- Treffen Sie umfassende Vorkehrungen mit Ihren Angehörigen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Dazu gehören Vollmachten für private und berufliche Erledigungen, ein Testament und Regelungen bezüglich des Sorgerechts für Kinder.
- Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht entschärfte Sprengkörper beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken tödliche Gefahren darstellen können.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Gesamtsituation bleibt weiterhin extrem volatil.
Die Regierung hat das gesamte Land noch nicht unter Kontrolle; politische Vereinbarungen und Waffenstillstände haben nicht zu einer nachhaltigen Beruhigung der Lage geführt.
Zusätzlich zu den Warnungen betreffend Israel und die Palästinensischen Gebiete wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise für Libanon, Irak und die Hinweise für Türkei sowie Jordanien verwiesen.
Kriminalität
Das allgemeine Risiko von Gewalt und die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Kriminalität zu werden, sind aufgrund der geringen Polizeipräsenz und der noch nicht vollständig funktionierenden Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Angriffe auf Kontrollposten der Regierung haben zugenommen. Ausländer können überall im Land jederzeit Opfer einer Entführung werden.
Die persönliche Sicherheit ist auch in Damaskus und seinen Vororten nach wie vor nicht gewährleistet.
Das Verhalten der neuen syrischen Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar, und willkürliche Handlungen sind nicht ausgeschlossen. Umzüge in der Dunkelheit sollten vermieden werden.
Natur und Klima
Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, daher sind Erdbeben möglich.
Die Küstenregion hat ein mediterranes Klima, während Damaskus, Aleppo und das Inland ein kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teilweise feuchten Wintern aufweisen.
Im Sommer können Dürreperioden aufgrund der klimatischen Bedingungen auftreten, während im Winter Überschwemmungen möglich sind.
- Informieren Sie sich über Verhaltenshinweise bei Erdbeben, die vom Deutschen GeoForschungsZentrum bereitgestellt werden.
- Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie alle Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie Anweisungen der lokalen Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die Deutsche Botschaft in Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen können deutschen Staatsangehörigen nur sehr begrenzte konsularische Hilfe angeboten werden.
Für konsularische Dienstleistungen bleibt die Botschaft in Beirut zuständig.
Hinweis: Organisierte Reisen durch – teils auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen bieten keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen.
Infrastruktur/Verkehr
Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) und Cham Wings sind seit 2012 bzw. 2023 in Kraft. Der Kauf von Tickets für und bei diesen Airlines ist für EU-Bürger verboten. Nur der Erwerb von Tickets zur Evakuierung wird gestattet.
Die Infrastruktur leidet erheblich unter dem anhaltenden Konflikt.
In Städten und auf Hauptstraßen Syrien gibt es nach wie vor militärische Kontrollposten mit umfassenden und oft unregulierten Kontrollen. Geldforderungen, Schusswechsel oder willkürliche Festnahmen sind möglich. Insbesondere Frauen sind in diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Straßen sind teilweise gesperrt, und schlechte Straßenverhältnisse erhöhen das Unfallrisiko.
Führerschein
Ein internationaler Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Der Islam ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten respektiert werden. Während des Fastenmonats Ramadan müssen mit Einschränkungen im Alltag gerechnet werden (z.B. tagsüber geschlossene Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten). Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind während dieser Zeit auch für Nichtmuslime verboten.
LGBTIQ
Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 gab es vermehrt Angriffe auf LGBTIQ-Personen. Fälle sexualisierter Gewalt sind landesweit dokumentiert.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen ist in Syrien allgemein verboten. Der Begriff wird weit ausgelegt und kann auch zivile Gebäude umfassen, die schwer zu identifizieren sind. Das Verbot sollte ernst genommen werden, da Fotos als Spionage ausgelegt werden können und zu Festnahmen führen.
Drogendelikte werden streng geahndet und mit hohen Strafen belegt.
Geld/Kreditkarten
Die Währung in Syrien ist das Syrische Pfund (SYP). Aufgrund von Sanktionen können Kreditkarten in Syrien nicht verwendet werden. Es muss bar bezahlt werden. Der Wechsel von SYP außerhalb Syriens ist nicht möglich; Geldwechsel kann nur an Flughäfen, Banken und Wechselstuben in Syrien erfolgen.
Einreise und Zoll
Siehe Sicherheit – Reisewarnung
Die Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass Hinweise dazu gegeben werden. Vor jeder Reise sollten die aktuellen Regeln bei den zuständigen Behörden erfragt werden.
Reisedokumente
Es wird von Reisen nach Syrien abgeraten.
Für die Einreise benötigen deutsche Staatsangehörige folgende Dokumente:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Auswirkungen des Regierungssturzes von Präsident Bashar al-Assad auf diese Regelungen sind unvorhersehbar. Änderungen sind jederzeit möglich.
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden akzeptiert, wenn sie innerhalb der Gültigkeitsdauer liegen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum für die Einreise in die Arabische Republik Syrien, das bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragt werden sollte. Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern.
Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Einreise leisten.
An syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern kann die Erteilung von Visen nicht garantiert werden.
Illegale Einreise kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen.
- Beachten Sie auch die Einreisevorschriften für Libanon, insbesondere bezüglich deutscher und syrischer Doppelstaater und palästinensischer Angehöriger.
Voraufenthalte in Israel
Wenn der Reisepass ukrainische Einreisestempel enthält, wird die Einreise nach Syrien verweigert, auch wenn ein Visum erteilt wurde. Betroffene werden zurück in ihr Ursprungsland oder Deutschland geschickt.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Hinweis: Die Auswirkungen des Regierungssturzes können unvorhersehbar sein. Änderungen sind jederzeit möglich.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit werden in Syrien als syrische Bürger behandelt und unterliegen den für syrische Staatsangehörige geltenden Gesetzen.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Bargeld über 5.000 USD muss deklariert werden.
Die Mitnahme elektronischer Geräte unterliegt speziellen Regeln. Auf GPS-Geräte sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng geregelt. Vorsicht ist geboten bei „Angeboten“ an historischen Stätten.
Gesundheit
Impfschutz
Es sind keine Pflichtimpfungen bei Einreise aus Deutschland erforderlich.
- Überprüfen Sie Ihren Impfstatus gemäß dem Impfkalender der STIKO. Ein adäquater Schutz gegen Masern sollte sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, und bei Langzeitaufenthalten auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch Anopheles-Mücken übertragen und kann unbehandelt tödlich verlaufen. Das Risiko besteht vor allem in den Monaten von Mai bis Oktober.
- Bei Fieber während oder Monate nach einer Reise in Malariagebiete sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden und auf den Aufenthalt hingewiesen werden.
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzregionen endemisch.
HIV/AIDS
Das Risiko einer HIV-Übertragung durch sexuelle Kontakte und kontaminierte Spritzen ist hoch.
- Verwenden Sie stets Kondome, besonders bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind häufige Reiseerkrankungen. Hygiene bei Lebensmitteln und Trinkwasser ist entscheidend.
- Trinken Sie ausschließlich sicheres Wasser.
- Verwenden Sie abgefülltes Wasser zum Zähneputzen.
- Kochen oder schälen Sie Lebensmittel selbst.
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
Cholera
Cholera wird durch unhygienisches Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Informieren Sie sich über Ihre Risiken.
- Eine Choleraimpfung ist selten erforderlich, sollte jedoch bei bestimmten Expositionen in Erwägung gezogen werden.
Weitere Infektionskrankheiten
In einigen Regionen ist Bilharziose endemisch. Meiden Sie den Kontakt mit Süßwasser.
Medizinische Versorgung ist aufgrund des Konflikts stark eingeschränkt und nicht zuverlässig.
- Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, die auch Rückholkosten abdeckt.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie Tropenmediziner.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur aktuellen politischen Lage.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Terrorgefahr besteht fort.
Die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) stellen Bedrohungen für verschiedene Länder dar. Insbesondere nach den Terroranschlägen gegen Israel haben sich die Mobilisationen erhöht.
Obwohl derzeit keine konkreten Hinweise auf eine Bedrohung bestehen, kann die Gefahr von terroristischen Gewaltakten nicht ausgeschlossen werden.
Besonders symbolträchtige Orte, Verkehrsinfrastruktur, Regierungsgebäude und touristische Zentren sind potenzielle Anschlagsziele.
Die terroristische Bedrohung variiert je nach Region und Land.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und informieren Sie sich über lokale Verhältnisse.
- Melden Sie verdächtige Vorfälle den örtlichen Behörden.
Deutsche Staatsangehörige sollten sich in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts eintragen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise enthalten Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden. Beachten Sie, dass gesetzliche Vorschriften sich jederzeit ändern können.
Die Entscheidung zu reisen liegt in Ihrer Verantwortung. Das Auswärtige Amt übernimmt keine Haftung.
Bitte prüfen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob ein adäquater Versicherungsschutz besteht, der Behandlungskosten deckt.
Ohne ausreichende Versicherung müssen Kosten vor Ort selbst getragen werden.
Viele Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Informieren Sie sich im Voraus!
Informieren Sie sich über Souvenirs, die aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen.
Bitte schränken Sie den Handel mit geschützten Arten ein und erwerben Sie nur lokale Produkte.
Bitte beachten Sie unsere FAQ zu Sicherheitshinweisen.

Sicherheit – Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Sicherheitslage
Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region (wie Luftraumschließungen) werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in Syrien sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
Darüber hinaus ist mit Demonstrationen im Umkreis von öffentlichen Plätzen in urbanen Stadtzentren zu rechnen. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte kann hier nicht abgeschätzt werden.
Am 8. Dezember 2024 stürzten verschiedene oppositionelle Gruppen, darunter die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die Regierung von Präsident Baschar al-Assad.
Mittlerweile wurde eine Regierung gebildet, die aber nicht alle Landesteile vollumfänglich kontrolliert. Es kommt immer noch zu bewaffneten Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes.
Insbesondere in den Großstädten kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen (u.a. Entführungen, Überfälle).
Der Nordosten des Landes wird weiterhin von den „Syrian Democratic Forces“ (SDF) kontrolliert. Trotz der seit dem 10. März 2025 bestehenden grundsätzlichen Einigung zwischen den SDF und der Regierung über die Integration des Nordostens bleibt die Sicherheitslage volatil und kann sich jederzeit ändern.
Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen).
Israel führt in Syrien regelmäßig Luftschläge gegen mutmaßlich militärische Einrichtungen durch, die z. T. tagsüber und auch in urbanen Gebieten erfolgen.
Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Am Abend des 22. Juni 2025 hat ein Selbstmordattentäter während eines Gottesdienstes in einer Kirche in Damaskus einen Sprengsatz gezündet; es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
In den Küstengebieten besteht weiterhin eine stark erhöhte Gefahrenlage; dort sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen.
Flucht- und Migrationsbewegungen in die angrenzenden Nachbarländer finden weiterhin statt. Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.
Eine Ausreise z. B. nach Libanon kann über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen. Es kann dort zu erheblichen Wartezeiten kommen. Bei Einreise finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.
Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung für unvermeidliche Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
- Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.
Die Regierung hat bislang keine Kontrolle über das gesamte Land erlangt. Politische Vereinbarungen, wie die Verkündung einer Verfassungserklärung am 14. März 2025 und Waffenstillstände haben noch zu keiner nachhaltigen Beruhigung der Lage geführt.
Auf die Reisewarnungen für Israel und die Palästinensischen Gebiete, Libanon sowie Irak und die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei und Jordanien wird ergänzend hingewiesen.
Kriminalität
Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Zuletzt haben Angriffe auf Checkpoints bzw. militärische Posten der Regierung zugenommen. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden.
Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der neuen syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
Natur und Klima
Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.
Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Für konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Botschaft Beirut.
Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten.
Infrastruktur/Verkehr
Seit 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) und seit 2023 gegen Cham Wings in Kraft, laut derer u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für diese Fluglinien durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.
Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es nach wie vor militärische Kontrollposten, an denen mit umfassenden und gegebenenfalls ungeregelten Kontrollen gerechnet werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, zu Schusswechseln oder zu willkürlichen Festnahmen kommen kann. Insbesondere Frauen sind in diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Der islamische Glaube ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.
LGBTIQ
Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 soll es vermehrt zu tätlichen Angriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen sein. Aus allen Landesteilen sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird umfassend ausgelegt. Er kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints oder Flughäfen auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Auslandsvertretungen von Drittstaaten, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude einschließen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Beim Fotografieren sollte allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden, da es als versuchte Spionage gewertet werden kann. Festnahme und Inhaftierung können die Folge sein.
Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). Aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige mögliche Einsatzorte. Es muss mit Bargeld bezahlt werden. Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden; ein Geldwechsel kann nur am Flughafen, in Banken und Wechselstuben in Syrien erfolgen. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt. Bei Einreise verlangen syrische Behörden in der Regel den Umtausch eines Mindestbetrags in Höhe von 100 USD in SYP.
Einreise und Zoll
Siehe Sicherheit – Reisewarnung
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Auswirkungen des Sturzes der Regierung von Präsident Bashar al-Assad auf die nachstehenden Regelungen sind aktuell nicht absehbar. Änderungen können jederzeit erfolgen.
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum sollte bei der für das Wohnsitzland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin, beantragt werden. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.
An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe.
- Bitte beachten Sie bei einer Einreise über Libanon zudem die dortigen Einreisevorschriften, insbesondere die besonderen Hinweise für deutsch-syrische/libanesische Doppelstaater sowie palästinensische Volkszugehörige.
Voraufenthalte in Israel
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise – auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat – verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Hinweis: Die Auswirkungen des Sturzes der Regierung von Präsident Bashar al-Assad auf die nachstehenden Regelungen sind aktuell nicht absehbar. Änderungen können jederzeit erfolgen.
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit – auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit – uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.
Unter der Assad-Regierung mussten deutsche, männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr elektronischer Geräte und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2005 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
- Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, u.a. Infektionen mit Gardia lamblia, Typhus und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegenden Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.
Medizinische Versorgung
Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Beachten Sie mögliche Ausschlussklauseln oder Sonderregelungen bei Vorliegen einer Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amts.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.